Kanzlei Dr. Heitmann |


Angebot und Leistungen

Leistungen

Fachgebiete und besondere Kenntnisse

Im Rahmen meines beruflichen Werdegangs habe ich den Blick auf das Arbeitsrecht aus unterschiedlichen Perspektiven werfen können. Aus eigener Erfahrung kenne ich zum einen die betriebspolitischen Erwägungen, von denen sich Betriebsräte im Rahmen einer interessengerechten Vertretung der Belegschaft leiten lassen. Zum anderen weiß ich die betriebswirtschaftlichen Zielsetzungen, denen Arbeitgeber folgen, zu erkennen und einzuschätzen.

Zudem sind mir die unternehmens- und branchenpolitischen Herangehensweisen von Tarifvertragsparteien aus eigenem Erleben geläufig. Ich verfüge dabei über Kenntnisse einer Vielzahl von Tarifverträgen. Ich bin daher in der Lage, Betriebsräte unter Berücksichtigung dieser Einflussfaktoren strategisch zu beraten und für sie tragfähige Kompromisslösungen – gegebenenfalls in der Einigungsstelle – zu erzielen.

Die Interessenlagen und Verhaltensweisen der Arbeitsvertragsparteien sind mir bei individualrechtlichen Auseinandersetzungen ebenfalls aus eigener Anschauung bekannt. Mir ist es bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis deshalb möglich, Arbeitnehmer und Führungskräfte zielorientiert zu beraten und für diese in der Verhandlungssituation mit dem Arbeitgeber optimale Lösungen zu erreichen.

Durch meine langjährige Berufserfahrung in unterschiedlichen Funktionen kenne ich auch die dogmatischen Bezüge des Arbeitsrechts zum Gesellschaftsrecht. Insbesondere Spitzenführungskräfte und Aufsichtsratsmitglieder können sich deshalb auf eine umfassende Beratung und Rechtsvertretung im Zusammenhang mit Ihrer Organstellung verlassen.

Besondere Kenntnisse habe ich außerdem an der Schnittstelle des Arbeitsrechts zum Bank- und Kapitalmarktrecht.Dies gilt etwa für das Prüfen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen auf der Grundlage der Institutsvergütungsverordnung, für Kündigungsrechtsstreitigkeiten von Anlageberatern und anderen Bankmitarbeitern oder aber der Beratung von Aufsichtsratsmitgliedern im Rahmen von CRD III, CRD IV und CRD V.

Gleichermaßen vertrete ich meine Mandanten im Streitfall vor den Arbeitsgerichten und den Zivilgerichten.

Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse

unterstütze ich insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Beratung bei Betriebsänderungen und Betriebsübergängen
  • Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Abschluss von Freiwilligenprogrammen
  • Vertretung/Beratung des Betriebsrats im Gläubigerausschuss
  • Vertretung des Betriebsrats in Beiräten von Transfergesellschaften
  • Beratung des Wirtschaftsausschusses hinsichtlich des Jahresabschlusses
  • Entwicklung von betrieblichen Vergütungs- und Prämiensystemen
  • Einführung von IT-Systemen
  • Vereinbarungen über ein Shopfloor Management 
  • Etablierung agiler Arbeitsmethoden
  • Fulfillmentvereinbarungen
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen für Zielvereinbarungen
  • Verhandlung von Arbeitszeitvereinbarungen
  • Beratung bei der Bildung von Betriebsratsgremien und Wirtschaftsausschüssen
  • Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen

Aufsichtsräte

unterstütze ich insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Wahl in den Aufsichtsrat 
  • Durchsetzung von aufsichtsratsbezogenen Schulungen
  • Abberufung aus dem Aufsichtsrat
  • Beratung bei der Bestellung von Geschäftsführern/Vorstandsmitgliedern
  • Erstellung und Prüfung von Anstellungsverträgen 
  • Etablierung eines Risikomanagementsystems 
  • Abwehr von Haftungsansprüchen 
  • Erstellung und Prüfung von Geschäftsordnungen
  • Etablierung und Kontrolle von Compliance-Systemen
  • Beratung bei ESG-Strategien
  • Implementierung und Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex 
  • kennziffernorientierte Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Durchsetzung von Arbeitnehmerbeteiligungen im Aufsichtsrat
  • Begleitung bei der Gründung eines neuen mitbestimmten Aufsichtsrats 
  • Beratung bei Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Verhandlung von Mitbestimmungsvereinbarungen

Arbeitnehmer

unterstütze ich insbesondere in folgenden Bereichen:

  • betriebsbedingte Kündigungen 
  • Abschluss von Aufhebungsverträgen
  • Durchsetzung von Lohn-bzw. Gehaltsansprüchen, insbesondere von Bonuszahlungen
  • Durchsetzug von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung 
  • Anmelden von Forderungen zur Insolvenztabelle

Führungskräfte

unterstütze ich insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Kündigungen
  • Abberufungen aus der Organstellung 
  • Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung 
  • Inanspruchnahme von Outplacement-Beratung 
  • Erstellung und Prüfung von Anstellungsverträgen
  • Abwehr von Haftungsansprüchen

Vergütung


Um für Sie tätig werden zu können, schließen Sie mit mir einen Anwaltsvertrag. In dem Zusammenhang bevollmächtigen Sie mich, Ihre Rechte durchzusetzen. Wichtig ist für mich dabei ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis. In einem Erstgespräch erkläre ich Ihnen die Kosten und Risiken, die mit Ihrem jeweiligen Anliegen verbunden sind. Die Anwaltskosten berechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder soweit Sie damit einverstanden sind auf der Basis einer Honorarvereinbarung.